Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Bebauungsplan24 Bad Füssing

Bad Füssing (bis 1969 Füssing) ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau und ein Kurort im Niederbayerischen Bäderdreieck
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
7787 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94072
Vorwahl
08531
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ainsen, Angering, Angloh, Dürnöd, Ed, Hofgarten, Pichl, Pimsöd, Riedenburg, Safferstetten, Schöchlöd, Steinreuth, Thierham, Zieglöd

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Adressen:
1. Gemeinde Bad Füssing
Kirchplatz 1
94072 Bad Füssing

2. Landratsamt Passau
Kreisverwaltungsreferat
Rudolf-Diesel-Straße 2
94032 Passau

3. Polizeiinspektion Passau
Kreisstraße 1
94036 Passau
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
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Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung (Teil 1) und einer textlichen Beschreibung (Teil 2). Ein Bebauungsplan kann zum Beispiel aus einem einzigen Textteil bestehen. Nicht in der Satzung enthalten, aber im Rahmen der Verfahren gesetzlich vorgeschrieben, ist eine Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans erläutert werden Ein eigener Abschnitt der Begründung ist ein Umweltbericht (§2a BauGB), der bei der Einreichung eines Bauantrags vorzulegen ist.